Bebauungsplan SO 230 und örtliche Bauvorschrift SO 230 “Unter dem Lerchenberg II”
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren begonnen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Es folgt als 1. Verfahrensschritt die Unterrichtung und Erörterung, bei der die allgemeinen Ziele und Zwecke öffentlich vorgestellt werden. Damit erhält die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich frühzeitig über die Planung zu informieren und sich dazu zu äußern (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr: 19.06.2019
Die Planunterlagen werden vom 02.07.2019 bis 29.07.2019 im Flur des Verwaltungsgebäudes Markt 3, 4. Obergeschoss, öffentlich vorgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke:
– Entwicklung eines Wohngebiets
Auskünfte und Erläuterungen zu den Planunterlagen werden in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr und nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten beim Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Hildesheim, Verwaltungsgebäude Markt 3, 4. Obergeschoss, Zimmer C 406, Telefon 05121-301 3038, erteilt.