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Biberbiotop an B1 zerstört (Beitrag aktualisiert…)


Verantwortliche bitten um Entschuldigung

Nur Wenige wußten es:
direkt vor unserer Nase, dort wo alle schon unzählige Male entlang gefahren sind, hatte der Biber seine Behausung. Es gab mehrere Biberburgen und sogar eine „Biberrutsche“ (an steilen Stellen hinterlassen die Tiere bei häufiger Benutzung so eine Art rutschartigen Zugang zum Wasser).

Das Sekundärbiotop wurde im Rahmen der Ausbaumaßnahme der B1 und Bau der Umgehungsstraße von Sorsum angelegt. Es befindet sich in der Einschleifung auf die B1. Eigentlich ein denkbar ungünstiger Platz, weil er normalerweise komplett von Straßen abgeschirmt und somit isoliert ist: für größere Tiere nicht erreichbar.
Hier ergab sich aber eine Besonderheit: der „Rössingbach“ und der „Rottebach“ mußten ebenfalls die B1 unterqueren und wurden so geplant, dass sie in ihren Verläufen komplett vernetzt sind. Mäander rundeten die Sache ab und dass sich dann tatsächlich Biber angesiedelt hatten (von den meisten Menschen unbemerkt) machte die Sache perfekt.

Nun wurde im Rahmen von „Pflegemaßnahmen“ ein Totalrückschnitt gemacht, von den Biberburgen sind nur noch die Reste zu sehen.
Aufftraggeber für diese Maßnahme war die Straßenmeisterei Sarstedt. Deren Chef, Bernd Otremba, sprach von einem katastrophalem Kahlschlag und entschuldigte sich beim Nabu, der auf den Mißstand aufmerksam gemacht hatte. Anscheinend hatte es ein Kommunikationsproblem mit der bauausführenden Firma aus dem Raum Göttingen gegeben.
Mittlerweile sind die Untere Naturschutzbehörde und die Landesbehörde für Straßenbau in Hannover eingeschaltet. Die Sorsumer SPD hat Nachpflanzungen gefordert, die Ortsbürgermeisterin hatte schon in der Ortsratsitzung ihren Unmut geäußert.
Am kommenden Freitag gibt es einen Ortstermin, bei dem die notwendigen Maßnahmen besprochen werden. Sollte es sich um einen rechtswidrigen Eingriff in den Naturhaushalt handeln, so sind lt. Stadtsprecher Helge Miethe Bußgelder bis zu 50.000€ möglich.

Stellungnahme der Stadt Hildesheim vom 11.03.21:
…..
„Sehr geehrter Herr Lenz,
Die UNB (Untere Naturschutzbehörde) führt die Ermittlungen. Es ist von Seiten der Behörde eine Strafanzeige gestellt worden. Diese Anzeige wird nun von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. In Bezug auf die Ersatzmaßnahmen ist die UNB mit dem Verursacher in Gesprächen. Die Stadt Hildesheim empfindet die Rodung genauso wie der Ortsrat Sorsum und die Bürgerschaft als Umweltschädigung sowie Zerstörung eines Lebensraums und hat die nötigen rechtlichen und tatsächlichen Schritte zur Behebung und Verbesserung der Situation für die Biber eingeleitet.“