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Briefwechsel in Sachen Klostermauer mit Oberbürgermeister


Am 08.02.2019 wurde ein offener Brief an unseren Oberbürgermeister geschrieben und im Rahmen der Ortsratsitzung an die Vertreterin der Verwaltung überreicht.

…hier der Text des offenen Briefes an den Hildesheimer Oberbürgermeister

Herrn Oberbürgermeister
Dr. Ingo Meyer
Markt 1
31134 Hildesheim

Klostermauer in Sorsum                                                                                                             08.02.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,

wie Sie sicherlich schon erfahren haben, wurde die historische Klostermauer in Sorsum stark beschädigt.
Grund dafür sind Baumaßnahmen: es soll ein Privathaus auf dem Klosterhofgelände entstehen und das Loch in der Mauer soll als Zuwegung dienen.

Der Bauherr hat, lt. Zeitungsbericht, bei der Denkmalschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Wir möchten Sie, Herr Dr. Meyer, bitten, darauf hinzuwirken, dass die Klostermauer wieder fachmännisch geschlossen wird, damit unser historischer Klosterhof nicht noch mehr geschädigt wird. Die Mauer wurde 1788 erbaut, um die Keimzelle des Ortes zu schützen und ist somit nicht „irgendeine Mauer“ sondern eines der wichtigsten Bauwerke in Sorsum.

Auf einen weiteren Aspekt sei an dieser Stelle hingewiesen:

Als vor einigen Jahren die Straße „Hinter dem Dorfe“ (die Mauer steht an eben dieser Straße) saniert wurde, wurden alle Anlieger im Umlageverfahren an den Kosten beteiligt. Nicht jedoch die Bewohner im „Klosterhofe“ . Sie wurden nicht als Anlieger von „Hinter dem Dorfe“ gesehen. Dass nun dennoch „durch die Hintertür“  ein Anwohner direkten Zugang zu „Hinter dem Dorfe“ erhalten soll widerspricht der damaligen Regelung und kommt einem Betrug gleich.

Mit freundlichen Grüßen
…Unterschriften…

 

hier die Antwort vom 05.03.2019 (Veröffentlichung mit Einverständnis vom OB):

das Bild bitte anklicken

und nun die erneut formulierte Bitte vom 27.03.2019 in einem 2.offenen Brief:

 

Herrn Oberbürgermeister
Dr. Ingo Meyer
Markt 1
31134 Hildesheim

 

Klostermauer in Sorsum                                                                                            27.03.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 05.03.19 auf den offenen Brief (mit mehreren Unterschriften) vom 08.02.19 zur Problematik „Loch in der Klostermauer Sorsum. Beide Schreiben liegen noch einmal in Kopie an.

Ihr Antwortschreiben kann allerdings nicht unwidersprochen bleiben, daher heute ein erneuter Versuch.

  1. Es handelt sich natürlich um „unsere“ Klostermauer, und dass der betreffende Teil früher als Außenwand eines Wohnhauses gedient hat ist zweitrangig. Das geht schon aus dem Schreiben der Stadt Hildesheim an den Vorbesitzer hervor, in dem er u.a. aufgefordert wird für eine ordnungsgemäße Abdeckung der Mauer zu sorgen, welches dann auch mit erheblichem Aufwand geschah.
    Genau in diesem Bereich ist die Mauer nun durchbrochen!
  2. Zu der nicht erfolgten Heranziehung der Grundstücke im Klostergut zu den Kosten der Ausbaumaßnahme der Straße „Hinter dem Dorfe“ schreiben Sie: „Diese Mauer stellte ein tatsächliches und rechtliches Hindernis dar, das einer Bevorteilung dieser Grundstücke durch die ausgebaute Anlage und damit ihrer Einbeziehung in den Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke zwingend entgegenstand“.
    Eine gerichtliche Überprüfung dieser Aussage steht dem allerdings entgegen. So steht in dem rechtsgültigen Vergleich vom 03.04.12 vom VerwG Hannover der entscheidende Absatz:
    „Neben den Anliegergrundstücken des nördlichen Teils hätten wohl auch diejenigen im Bereich des Klosterguts herangezogen werden müssen. Das Gericht geht nach Beratung davon aus, dass das Gebiet Klostergut jedenfalls zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht mit dem Eingehen der letzten Unternehmerrechnung im Dez 2006 durch die Straße Hinter dem Dorfe und nicht durch eine eigene (private) Anlage erschlossen wurde“

Diese Fakten sprechen eine eindeutige Sprache!

Aber es geht uns heute nicht um Rechthaberei oder den „Schnee von gestern“. Das aufzubereiten überlassen wir anderen.

Wir möchten nur eins:

Wir möchten Sie, Herr Dr. Meyer, bitten, darauf hinzuwirken, dass die Klostermauer wieder fachmännisch geschlossen wird, damit unser historischer Klosterhof nicht noch mehr geschädigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

(10 Unterzeichner)

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