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Stopp-Schild-Frust in Sorsum


Die Verwaltung will das nicht!

Im Jahre 2024 gab es einige Unfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrern (u.a. Beckenbruch) im Eingangsbereich Sorsum-Nord. Das war der Anlass für den Ortsrat, eine Umgestaltung/Entschärfung der dortigen Verkehrssituation zu fordern. Es wurde der Vorschlag gemacht, den einseitigen Radweg von der B1 kommend optisch zu betonen und ein Stopp-Schild an der Einmündung der Straße „Am Nordfeld“ zur Hauptstr. anzubringen.
Hier der link zu dem damaligen Bericht: https://hi-sorsum.de/2024/07/19/radfahrer-am-ortseingang-sorsum-nord-schwer-verletzt
Umgesetzt wurde die optische Verlängerung des Radweges als roter Streifen mit Fahrrad-Pixeln. Ein Stopp-Schild lehnte die Verwaltung ab.

Begründung (Zitat):
… weshalb die Kriterien der StVO für ein STOP Schild als nicht erfüllt angesehen werden:
— Wir befinden uns innerhalb geschlossener Ortschaften, so dass auf beiden Straßen derzeit 50 km/h gefahren werden darf. Die Sicht an der Einmündung auf die Sorsumer Hauptstraße ist in beide Richtungen gut, so dass das zwingende Erfordernis hier ein STOP Schild aufzustellen nicht vorhanden ist.
— Auch ist es nicht schwierig die Geschwindigkeiten einzuschätzen. 95 % der Verkehrsteilnehmer werden hier nach rechts abbiegen, so dass nur eine Richtung beobachtet werden muss. Von rechts kommen hier Radfahrer, die aber auch gut gesehen werden und auf die mit der geplanten rot markierten Furt mehr als ausreichend hingewiesen wird. Auch der zweite Punkt der rechtlichen Anforderungen ist somit nicht erfüllt.
— Sicherheitsrelevante Gründe liegen hier nicht vor. Die Unfälle mit Radfahrern sind nicht zwingend aufgrund der Vorfahrtssituation entstanden. Diesem Umstand wird ja auch mit der Rotmarkierung Abhilfe geschaffen. Hier zusätzlich noch ein STOP Schild aufzustellen wäre unverhältnismäßig.
Somit gibt es aus Sicht der Verkehrsbehörde hier keine rechtliche Möglichkeit ein STOP Schild aufzustellen.

Mit dieser Antwort gab sich der Ortsrat nicht zufrieden, denn was in der Begrüngung nicht berücksichtigt wurde, ist zum Einen, dass die Sicht nach Süden (in den Ort hinein) durch das vorhandene Wartehäuschen eingeschränkt ist und zum Anderen die Sicht nach Norden eingeschränkt wird durch den Bewuchs am Radweg und insbesondere auf dem angrenzenden Acker – bei Getreide vor der Ernte kann man Rad-fahrende Kinder auf dem Radweg nicht mehr sehen – und sollte einmal Mais angebaut werden, ist eine Sicht auf den Radweg gar nicht mehr möglich. Desweiteren ergab eine Messung „Am Nordfeld“ über einen längeren Zeitraum eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 65 km/h!

Der Ortsrat griff zum schärfsten Schwert, welches er hat: er stellte einen Initiativantrag! Ein solcher muss vom Verwaltungsausschuss (dem höchsten, gemeinsamen Gremium von Rat und Verwaltung) entschieden werden. Normalerweise werden solche Anträge der Ortsräte abgelehnt, weil der Argumentation der Verwaltung gefolgt wird. In diesem Fall aber nicht: auch im VA wurde die Forderung nach einem Stopp-Schild unterstützt.

Wer nun glaubt, dass das Schild kommt, der irrt! Die Verwaltung eskalierte den Fall, er wurde dem Verkehrsministerium!!! zur Entscheidung vorgelegt, ohne dazu eine Stellungnahme des Ortsrates einzufordern!
Die Reaktion von dort war vorprogrammiert: auch das Ministerium lehnte ein Stopp-Schild ab!

Was soll man dazu sagen???

Text und Fotos: Ludger Ernst