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Schöffen und Schöffinen gesucht


Sorsum kann mindestens 4 Personen stellen

Die Stadt Hildesheim stellt laut Gerichtsverfassungsgesetz eine Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 auf. In dieser Vorschlagsliste sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden.

Um diesen Vorgaben Rechnung zu tragen, werden die im Rat vertretenen Fraktionen sowie die Ortsräte gebeten, geeignete Personen aus der Stadt Hildesheim für die Aufnahme in die Schöffenliste vorzuschlagen. Unabhängig davon, kann sich jede Person eigenständig bewerben (siehe unten).

Zur Erzielung einer breiten Streuung der Kandidatenauswahl ist die benötigte Anzahl von Kandidaten zunächst im Verhältnis der Rats-/Ortsratsmandate auf den Stadtrat und die Ortsräte verteilt worden.

Die anschließende jeweilige interne Zuordnung erfolgt im Stadtrat nach dem Berechnungsschlüssel, der auch für die Besetzung von Ausschusssitzen gilt. Die Zuordnung auf die Ortsräte erfolgt prozentual der Einwohnerzahlen.
Für Sorsum ergibt sich daraus die Mindestzahl von 4 Personen.

Als Schöffinnen und Schöffen kommen Personen in Frage, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in der Stadt Hildesheim ihren Hauptwohnsitz haben und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Sie sollen gesundheitlich geeignet und nicht in Vermögensverfall geraten sein sowie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Für die Wahrnehmung des Schöffenamtes erfolgt eine Freistellung von der eigenen beruflichen Tätigkeit. Den Schöffinnen und Schöffen darf durch die Übernahme dieses Ehrenamtes kein Nachteil entstehen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.schoeffen.de

Ein Bewerbungsformuar kann hier heruntergeladen werden:

Veröffentlicht in News, Ortsrat
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